_ zu betrachten. Da der zulässige Rahmen der Erweiterung mit dem erfolgten Abbruch und Wiederaufbau des Hauptgebäudes vollumfänglich ausgeschöpft sei, könne die erforderliche Ausnahmebewilligung nicht erteilt werden. Das AGR habe zudem festgestellt, dass ein Biotop erstellt worden sei. Das Erstellen eines Biotopes in der Landwirtschaftszone sei bewilligungspflichtig. Da keine entsprechende Baubewilligung vorliege, sei für das Biotop ein nachträgliches Baugesuch einzureichen.