Er ist im südlichen Bereich 3.25 m und im nördlichen Bereich 2.75 m breit. Der Unterstand ist auf zwei Seiten ganz und auf einer dritten Seite halb geschlossen. Die geschlossenen Seiten des Unterstandes werden aus je zwei hintereinander liegenden Holzbeigen gebildet. Zwischen diesen Bauten und RA Nr. 110/2017/20 2 dem Wohngebäude befindet sich ein künstlich angelegtes Biotop und westlich der Baute steht eine Hecke. Mit dem Baugesuch reichte der Beschwerdeführer auch ein Ausnahmegesuch für das Bauen ausserhalb der Bauzone ein.