1. Der Beschwerdeführer reichte am 5. Juli 2016 ein nachträgliches Baugesuch ein für ein "Holzhüsli mit Schöpfli" auf der Parzelle Zuzwil Grundbuchblatt Nr. B.________. Diese Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone und grenzt an die Parzelle Nr. C.________, auf der das Wohngebäude des Beschwerdeführers steht. Das Schöpfli ist 6.45 m lang, 2.75 m breit und hat ein Pultdach mit einer Höhe von 2.20 bis 2.45 m. An der östlichen Ecke des Schöpfli ist das „Holzhüsli“ angebaut. Bei der so bezeichneten Baute handelt es sich um einen 5.10 m langen Unterstand mit einem Pultdach. Er ist im südlichen Bereich 3.25 m und im nördlichen Bereich 2.75 m breit.