Strassennetz (O.________strasse) beträgt die Fahrstrecke etwa 1.2 km. Demgegenüber ist der Weg über den namenlosen Feldweg und den N.________ bis zum übergeordneten Strassennetz deutlich länger und umständlicher. Der K.________weg ist mit einem Schwarzbelag befestigt und weist bis zu den L.________ eine Breite von mindestens 4.20 m auf. Das kurze Strassenstück zwischen den L.________ und der Einfahrt zum Baugrundstück ist auf einer Breite von 3.00 m ausgebaut.15 Wie sich den von den Beschwerdeführenden eingereichten Fotos entnehmen lässt, gilt die Gewichtsbeschränkung auf dem fraglichen Strassenstück nicht für land- und