c) Die Liegenschaften der Beschwerdeführenden befinden sich in einer Bauzone am Siedlungsrand von Lyss. Diese ist im Norden, Osten und Süden von einer Landwirtschaftszone umgeben. Die Beschwerdeführenden haben heute Sicht auf unüberbautes, landwirtschaftlich genutztes Land mit den L.________ in der Zone für Sportund Freizeitanlagen (ZSF) sowie dem Wald im Hintergrund. Angrenzend an die L.________ soll die landwirtschaftliche Siedlung des Beschwerdegegners erstellt werden. Die Beschwerdeführenden 1 und 2 haben unbestritten Sichtkontakt zum Bauvorhaben.