Bei grösseren Distanzen müssen deshalb konkrete Interessen vorliegen und dargetan werden, die durch das Bauprojekt beeinträchtigt werden könnten und denen ein gewisses Gewicht zukommt, das es rechtfertigt, eine Betroffenheit zu bejahen, die grösser ist als diejenige der Allgemeinheit. Dabei genügt eine direkte Sichtverbindung oder eine minimale Beeinträchtigung der Aussicht nicht.8 Ideelle Beeinträchtigungen müssen in der Regel ein ungleich stärker störendes Mass annehmen als materielle Immissionen wie Lärm, Erschütterungen oder Luftverunreinigungen, damit die Legitimation bejaht werden kann.