__ nicht als genügende Erschliessung für einen nahezu industriellen Landwirtschaftsbetrieb mit 80 Milchkühen und deren Jungvieh gelten. Es handle sich um eine schlecht fundierte Strasse, auf der zwei Personenwagen nicht kreuzen könnten. Zudem bestehe auf dem K.________ ab den bestehenden Schrebergärten bis zum geplanten Neubau ein Fahrverbot über 3.5 t. Der Landwirtschaftsverkehr werde deshalb nicht über den K.________weg, sondern über den N.________ erfolgen und direkt vor den Liegenschaften der Beschwerdeführenden durchführen. Es sei deshalb mit einer massiven Verkehrszunahme zu rechnen.