Nun solle in diesem Gebiet ein industrieller Landwirtschaftsbetrieb erstellt werden. Zudem sei eine Ausnahmebewilligung für das Erstellen von vier aneinandergebauten Hochsilos mit einer Höhe von je 25 m und einem Durchmesser von je 6.5 m erteilt worden. Dies sei praktisch doppelt so hoch wie gesetzlich zulässig. Die Silos seien frei einsehbar und ergäben aufgrund ihrer Dimension eine deutlich wahrnehmbare und nachteilige Störung der direkten Sichtverbindung. Zudem könne der K.________ nicht als genügende Erschliessung für einen nahezu industriellen Landwirtschaftsbetrieb mit 80 Milchkühen und deren Jungvieh gelten.