oder vorgeschrieben. Die stattliche Grösse des Betriebs ändere nichts an der Zonenkonformität. Die Mehrhöhe der Silos könne im Rahmen einer Ausnahmebewilligung geprüft werden. Die Standortevaluation habe im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2013 stattgefunden. Um den Neubau des Landwirtschaftsbetriebs zu ermöglichen, sei die Landschaftsschonzone aufgehoben und der fragliche Standort der reinen Landwirtschaftszone zugewiesen worden. Die Rechtmässigkeit der Aufhebung der Landschaftsschonzone hätte im Rahmen der Ortsplanungsrevision vorgebracht werden müssen. Die Aussiedlung ermögliche es, die langfristige Existenz von