Zudem sei die Bauparzelle nicht genügend erschlossen und das Vorhaben gehe über eine innere Aufstockung hinaus. Es sei bodenunabhängig und deshalb nicht zonenkonform. Im Übrigen würden dem Bauvorhaben insbesondere die Interessen des Landschaftsschutzes entgegenstehen und die Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für das Erstellen von vier 25 m hohen Hochsilos seien nicht gegeben. Zudem sei die Erschliessung über den K.________weg ungenügend.