2. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 6. Februar 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 4. Januar 2017 und das Nichteintreten auf das Baugesuch. Eventuell sei das Baugesuch abzuweisen. Zur Begründung machen sie insbesondere geltend, das Bauvorhaben habe eine industrielle Milchproduktion und Tierzucht zum Gegenstand. Eine solche Aussiedlung könne nicht in einem Baubewilligungsverfahren beurteilt werden. Zudem sei die Bauparzelle nicht genügend erschlossen und das Vorhaben gehe über eine innere Aufstockung hinaus.