Das Vorhaben benötigt eine Ausnahmebewilligung für die Überschreitung der maximalen Silohöhe. Da die Gemeinde Lyss Grundeigentümerin der Bauparzelle ist, überwies sie das Gesuch zuständigkeitshalber dem Regierungsstatthalteramt Seeland. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Da das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) die Zonenkonformität der Angestelltenwohnung verneinte, reichte der Beschwerdegegner mit Schreiben vom 17. Dezember 2015 eine Projektänderung ein.