Ein solcher Vergleich sei unabdingbar um aufzuzeigen, dass die Voraussetzungen zur Verlängerung der Baubewilligung vorliegend nicht erfüllt seien. Durch die Nichtberücksichtigung der beantragten Beweise habe die Vorinstanz den Anspruch der Beschwerdeführenden auf rechtliches Gehör verletzt, was aufgrund dessen formeller Natur, ungeachtet der Erfolgsaussichten der Beschwerde in der Sache selbst, zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids führe. Selbst wenn aber eine Verletzung des rechtlichen Gehörs verneint würde, liege aufgrund der nicht abgenommen Beweise jedenfalls eine unvollständige Feststellung des rechtserheblichen Sachverhalts vor.