Vielmehr habe sie pauschal ausgeführt, dass sich die Einsprache vor allem auf das bereits bewilligte Bauvorhaben beziehe, welches im vorgängigen Baubewilligungsverfahren abschliessend behandelt worden sei. Die nicht berücksichtigten Beweismittel würden jedoch darauf abzielen, die tatsächlichen und rechtlichen Veränderungen seit dem Bewilligungsentscheid zu dokumentieren. Ein solcher Vergleich sei unabdingbar um aufzuzeigen, dass die Voraussetzungen zur Verlängerung der Baubewilligung vorliegend nicht erfüllt seien.