1 Vgl. Vorakten, pag. 395. RA Nr. 110/2017/165 3 4. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Sowohl die Gemeinde wie auch der Beschwerdegegner – Letzterer zumindest sinngemäss – beantragen die Abweisung der Beschwerde. 5. Auf die Rechtsschriften und die Vorakten wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen