Gegen das Verlängerungsgesuch erhoben die Beschwerdeführenden wiederum Einsprache. Mit Entscheid vom 28. November 2017 verlängerte die Gemeinde die Gültigkeit der am 24. Oktober 2014 rechtskräftig gewordenen Baubewilligung und verfügte, dass mit den entsprechenden Bauarbeiten bis spätestens am 25. November 2019 begonnen werden muss.