2. Am 8. Juni 2017 hat der Beschwerdegegner die Liegenschaft Parzelle Saanen Grundbuchblatt Nr. E.________ zusammen mit dem am 24. Oktober 2014 rechtskräftig bewilligten Bauprojekt erworben.1 In der Folge reichte der Beschwerdegegner am 21. Juni 2017 bei der Gemeinde Saanen ein Gesuch ein für die Verlängerung der entsprechenden Baubewilligung um zwei Jahre. Gegen das Verlängerungsgesuch erhoben die Beschwerdeführenden wiederum Einsprache.