Die daraufhin von den Beschwerdeführenden erhobene Verwaltungsgerichtsbeschwerde wies das Verwaltungsgericht des Kantons Bern mit Urteil vom 4. April 2014 ab. Die dagegen von den Beschwerdeführenden erhobene Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten wies das Bundesgericht mit Urteil vom 24. Oktober 2014 ab.