4. Die Gemeinde Diemtigen hat der Beschwerdegegnerschaft die Parteikosten im Betrag von Fr. Fr. 3'288.40 (inkl. Auslagen und MWSt) zu ersetzen. RA Nr. 110/2017/164 10 RA Nr. 110/2017/164 11 IV. Eröffnung - Frau B.________ und Herrn A.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt F.________, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Diemtigen, eingeschrieben - Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental, mit Beilagen gemäss Ziff. 2, eingeschrieben