2. Die Baugesuchsakten der Gemeinde Diemtigen (Baugesuchs-Nr. 762/15-035, drei Dossiers), Kopien der Beschwerde vom 16. September 2017, der Beschwerdeantwort der Beschwerdegegner vom 31. Januar 2018 (ohne Beilagen) sowie der Stellungnahme der Gemeinde Diemtigen vom 2. Februar 2018 gehen an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental zur Fortsetzung des Baubewilligungsverfahrens im Sinne der Erwägungen. 3. Es werden keine Verfahrenskosten erhoben.