17 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 40 N. 5 RA Nr. 110/2017/164 8 und Anwohnerinnen mit Lastwagen zu berücksichtigen. Zur erforderlichen Dimensionierung des Wendehammers bieten die VSS-Normen 640 05218 Anhaltspunkte. Der angefochtene Entscheid ist somit von Amtes wegen aufzuheben und die Sache an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental als zuständige Baubewilligungsbehörde weiterzuweisen.