Die unterlassene Bekanntmachung der Projektänderung stellt einen weiteren Verfahrensfehler dar, der eine Aufhebung des angefochtenen Entscheids von Amtes wegen rechtfertigt.17 Wenn die BVE die Publikation nachholen würde, ginge den potentiellen Einsprecherinnen und Einsprechern das erstinstanzliche Baubewilligungsverfahren verloren. Hinzu kommt, dass es in materieller Hinsicht weiterer Abklärungen bedarf, ob die Grösse des Wendeplatzes für die zu erwartende Nutzung genügt. Dabei sind auch die möglichen Belieferungen der Anwohner 15 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 16 BVR 2005 S. 321 E. 2.4