Die Nichtigkeitsfolge tritt nach der Rechtsprechung aber nicht in jedem Fall ein. Wenn die Gemeinde grundsätzlich Baubewilligungsbehörde ist und der Rechtsmittelweg gleich wäre, kann aus prozessökonomischen Gründen von einer Rückweisung an das Regierungsstatthalteramt abgesehen werden.16 Ein reformatorischer Entscheid der BVE wird von keiner Partei beantragt. Eine Beurteilung durch die BVE scheidet vorliegend aus mehreren Gründen aus. Die unterlassene Bekanntmachung der Projektänderung stellt einen weiteren Verfahrensfehler dar, der eine Aufhebung des angefochtenen Entscheids von Amtes wegen rechtfertigt.17