Die Beschwerdegegnerschaft und die Gemeinde Diemtigen bringen zusammengefasst vor, bei der vorliegenden Projektänderung gehe es nur um geringfügige Änderungen, insbesondere beim Wendeplatz, und nicht um die gesamte Erschliessungsstrasse an sich, die ja vom Regierungsstatthalter bewilligt worden sei. Es handle sich lediglich um ein geringfügiges Bauvorhaben ohne Koordinationsaufwand, das durch die Gemeinde habe bewilligt werden können.