Subeventualiter sei die Verfügung der Gemeinde Diemtigen vom 5. September 2017 aufzuheben und das Projektänderungsgesuch zur Neubeurteilung an das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental zu überweisen. Die Gemeinde beantragt in ihrer Stellungnahme vom 2. Februar 2018, die Beschwerde sei abzuweisen. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid wesentlich, in den nachfolgenden Erwägungen eingegangen. II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen