Dies beeinträchtige die Verkehrssicherheit. Zudem kritisierten sie, dass die Gemeinde ihnen die Projektänderung nicht bekannt gegeben habe. 3. Weil die Gemeinde Diemtigen nicht auf die "Einsprache" der Beschwerdeführenden reagierte, reichten diese am 30. Oktober 2017 beim Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental eine aufsichtsrechtliche Anzeige gegen die Gemeinde ein. Mit Verfügung vom 22. Dezember 2017 wies das Regierungsstatthalteramt die Gemeinde Diemtigen an, die Eingabe vom 16. September 2017 umgehend an die Bau-, Verkehrs- und RA Nr. 110/2017/164 3