2. Mit Bauentscheid vom 5. September 2017 bewilligte die Gemeinde Diemtigen die Projektänderung. Der Entscheid wurde am 13. September 2017 den Beschwerdeführenden zur Kenntnis zugestellt. Dagegen reichten die Beschwerdeführenden am 16. September 2017 eine als Einsprache bezeichnete Eingabe bei der Gemeinde Diemtigen ein. Die Beschwerdeführenden machten insbesondere geltend, dass der auch von ihnen unterzeichnete Plan verbindlich sei. Die Abänderung des Wendehammers führe dazu, dass grosse Lastwagen nicht mehr wenden könnten und deshalb rückwärts zurückfahren müssten. Dies beeinträchtige die Verkehrssicherheit.