Am 2. Juni 2017 reichte die Beschwerdegegnerschaft bei der Gemeinde Diemtigen eine Projektänderung ein, die den Wendehammer und die Längsneigung der Erschliessungsstrasse betrifft. Die Gemeinde erachtete den neuen Wendehammer nicht als bewilligungsfähig und verlangte eine Anpassung. Am 12. Juli 2017 reichte die Beschwerdegegnerschaft bei der Gemeinde einen angepassten Projektplan als weitere Projektänderung ein. Das Bauvorhaben wurde nicht bekannt gemacht. Die neue Erschliessungsstrasse und der Wendehammer befinden sich auf den Parzellen Diemtigen Grundbuchblatt Nr. G.________, H.________, I.________ und J.________. Die Parzellen liegen in der Wohnzone W2.