verbunden sind.7 Die Bedingungen und Auflagen müssen in einem engen sachlichen Zusammenhang zur erteilten Bau- oder Ausnahmebewilligung stehen und verhältnismässig sein. Entspricht das Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen, hat die Bauherrschaft grundsätzlich Anspruch auf eine unbefristete, unwiderrufliche, bedingungslose und unbelastete Baubewilligung. Entspricht ein Bauvorhaben den gesetzlichen Anforderungen nicht, kann der Mangel nicht mit Bedingungen oder Auflagen geheilt werden.