Gemäss Bauentscheid werde ein weiteres Baugesuch verlangt, das die Nachbarparzelle Nr. F.________ miteinbeziehe. Der Beschwerdeführer verlangt, dass er die bestehende Zufahrt auf die Kantonsstrasse im Rahmen der Besitzstandsgarantie wie bis anhin benutzen darf. b) Ausnahme- und Baubewilligungen können mit Bedingungen oder Auflagen verknüpft werden (Art. 29 Abs. 2 und Art. 38 Abs. 3 BauG). Bedingungen sind entweder Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit die Baubewilligung genutzt werden darf (Suspensivbedingung), oder Vorbehalte, deren Eintritt den Wegfall der Bewilligung zur Folge hat (Resolutivbedingung). Auflagen sind Pflichten, die mit einer Baubewilligung