Soweit sich die Beschwerde gegen den angefochtenen Gesamtentscheid richtet, tritt die BVE darauf ein. Hingegen können Rügen im Zusammenhang mit dem Kaufpreis der Liegenschaft, der Art und Weise der Bewirtschaftung des Landstreifens der Gemeinde, dem Maschendrahtzaun, der den Landstreifen der Gemeinde vom Grundstück des Beschwerdeführers trennt, oder den zwei Autoabstellplätzen, die der Beschwerdeführer dort erstellen möchte, nicht gehört werden, da diese ausserhalb des in der Verfügung geregelten Rechtsverhältnisses liegen.6 2. Strassenanschlussbewilligung an die Kantonsstrasse