c) Die Beschwerde ist innert der Rechtsmittelfrist eingereicht worden (Art. 40 Abs. 1 BauG). Sie enthält einen Antrag und eine Begründung (Art. 32 Abs. 2 VRPG). Soweit sich die Beschwerde gegen den angefochtenen Gesamtentscheid richtet, tritt die BVE darauf ein.