anschliessend seine Beschwerde zurückziehe. Die Parteien erhielten Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Mit Verfügung vom 24. April 2018 sistierte das Rechtsamt das Beschwerdeverfahren. Am 9. Mai 2018 erteilte die Gemeinde dem Beschwerdeführer die Bewilligung für den Neubau eines Autoabstellplatzes mit Wendehammer auf der Südseite der Liegenschaft. Mit Verfügung vom 15. Juni 2018 bat das Rechtsamt den Beschwerdeführer, entweder den Beschwerderückzug bekannt zu geben oder zu begründen, warum seiner Auffassung nach der Sistierungsgrund noch bestehe.