4. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet2, führte einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Daran nahmen der Beschwerdeführer, sein Vater, der Beistand der früheren Eigentümerin sowie je eine Vertretung der Gemeinde, des OIK II und des AGR teil. Am Augenschein wurde vereinbart, dass der Beschwerdeführer mit der Gemeinde und dem AGR eine Lösung für einen Strassenanschluss und Parkplätze auf der Südseite der Parzelle suche, und dass er 1 Vgl. E-Mail G.________ vom 14. Juni 2017, Vorakten pag. 34 2 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und