In seiner Stellungnahme vom 17. Januar 2018 teilte der OIK II mit, er halte an seiner bisherigen Beurteilung fest und empfehle zudem, auch den Fussgängerzugang über die C.________strasse zu organisieren. Die Verkehrssicherheit sei ungenügend, weil Rückwärtsmanöver auf der Strasse erforderlich seien und weil die Sicht durch Hecken, Zaun und Lärmschutzwand zu stark beeinträchtigt werde. Die vorgesehenen Massnahmen (Abholzen, beheizter Spiegel, Ausfahrt nur nach rechts) reichten nicht aus, um die nach Norm verlangten Bedingungen einhalten zu können.