2. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 25. Dezember 2017 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Er beantragt sinngemäss die Anpassung des Gesamtentscheides vom 8. Dezember 2017 und die Bewilligung des Strassenanschlusses an die Kantonsstrasse. Er macht insbesondere geltend, aufgrund einer Besprechung mit der Gemeinde vor dem Kauf der Liegenschaft sei er davon ausgegangen, dass die bestehende Einfahrt mit dazugehörigem Unterstand und Parkplatz aufgrund der Besitzstandsgarantie weiter benutzt werden könne. Es sei in seinem eigenen Interesse, die Ausfahrt so sicher wie möglich zu gestalten.