ihn auf, angepasste Pläne einzureichen. Dieser hielt an seinem Baugesuch fest und machte geltend, der Amtsbericht könne nicht für den bestehenden Anschluss gelten. Die Gemeinde wies den OIK II darauf hin, dass es sich beim Strassenanschluss an die Kantonsstrasse um einen bestehenden Anschluss handle, der aber seit Jahren nicht mehr benutzt worden sei. Sie erkundigte sich, ob dieser Sachverhalt einen Einfluss auf den Amtsbericht habe. Der OIK II antwortete, die Liegenschaft werde heute über die C.________strasse erschlossen.