1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der von der BVE von Amtes wegen eingeholte aktualisierte Umgebungsplan vom 16. Januar 2015, revidiert am 6. April 2018, gestempelt von der BVE am 9. April 2018, ersetzt den von der Gemeinde am 4. Dezember 2017 gestempelten Umgebungsplan. Ein genehmigtes Exemplar dieses Plans geht an die Beschwerdeführenden und die Gemeinde Mörigen. Im Übrigen wird der Bauentscheid der Gemeinde Mörigen vom 1. Dezember 2017 bestätigt.