a) Nach dem Gesagten ist die Beschwerde abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Der von Amtes wegen eingeholte Umgebungsplan vom 16. Januar 2015, 14 Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze, Empfehlungen für die Projektierung und Gestaltung von benutzerfreundlichen Aussenräumen von Wohnüberbauungen der Baudirektion des Kantons Bern, Raumplanungsamt, Juni 1992, S. 35 Ziffer 4.6 RA Nr. 110/2017/162 7