Die Gemeinde hatte zudem bereits im Baubewilligungsverfahren vor dem Regierungsstatthalteramt erfolglos die Errichtung einer Dienstbarkeit für die Spielfläche verlangt. Da die Beschwerdeführenden entgegen ihren ursprünglichen Plänen die Spielfläche neu zu einem grossen Teil auf fremdem Boden realisieren wollten, mussten sie daher mit einer entsprechenden Auflage der Gemeinde rechnen. Eine Koordination des Notariatstermins zur Einsparung von Kosten lag damit in ihrem Einflussbereich und nicht in demjenigen der Gemeinde. 3. Zusammenfassung und Kosten