e) Werden Spiel- und Aufenthaltsbereiche (aus Platzgründen) auf (benachbartem) fremden Boden realisiert, sind gemäss den Empfehlungen der Baudirektion des Kantons Bern zur Sicherstellung und Erhaltung dieser Anlagen zugunsten der Einwohnergemeinde grundbuchlich gesicherte Dienstbarkeiten zu errichten.14 Im vorliegenden Fall befinden sich zwei Drittel der Spielfläche auf fremdem Grund. Eine Dienstbarkeit zur Sicherstellung gemäss den erwähnten Empfehlungen erscheint daher sinnvoll. Die Gemeinde hat zu Recht die Errichtung einer Dienstbarkeit verlangt. Diese hat den Teil der Spielfläche sicherzustellen, der sich auf der Nachbarparzelle Nr. D.________ befindet (104 m2).