Auf Ersuchen des Rechtsamtes reichten die Beschwerdeführenden einen aktualisierten Umgebungsplan mit der neuen Parzellengrenze, der Angabe der Spielfläche je Parzelle sowie der Unterschrift des Eigentümers der Parzelle Nr. D.________ ein. Die Beschwerdeführenden führten zudem aus, sie hätten einen Spielplatz erstellt und reichten dazu Fotos ein.13 Gemäss aktualisiertem und vorliegend massgebenden Umgebungsplan befinden sich 54 m2 der Spielfläche auf dem neu erworbenen Teil der Parzelle der Beschwerdeführenden und 104 m2 auf der Nachbarparzelle Nr. D.________. Damit haben 9 Kaufvertrag vom 9. Juli 2015, unter Beilage 5 der Gemeinde