d) Um der Mindestfläche für die Kinderspielplätze und Aufenthaltsbereiche nachzukommen kauften die Beschwerdeführenden während des Baubewilligungsverfahrens auf der Nordwestseite 100 m2 der Nachbarparzelle Mörigen Grundbuchblatt Nr. D.________ und vereinigten die gekaufte Teilfläche mit ihrer Parzelle Nr. C.________.9 Gemäss dem ursprünglich bewilligten Umgebungsplan sollten auf diesem neuen Parzellenteil eine Spielfläche von 92.5 m2 und ein Teil der Rampe für die Zufahrt der Einstellhalle entstehen. Zudem war auf diesem Plan eine Spielfläche von 50 m2 in der nordöstlichen Ecke der Parzelle C.________ vorgesehen.