Frist gesetzt, um die Beschwerde vom 8. Dezember 2017 (Eingang am 21. Dezember 2017) persönlich zu unterzeichnen. Die Beschwerdeführenden haben die Beschwerde vom 8. Dezember 2017 beide unterzeichnet und fristgerecht dem Rechtsamt eingereicht. Sie beantragen sinngemäss Aufhebung der Auflage, wonach die Spielfläche mittels Dienstbarkeit sicherzustellen sei. Sie machen insbesondere geltend, dies führe zu erneuten Notariatskosten, zumal die Gewährung einer Dienstbarkeit erst nach der Bauabnahme gefordert worden sei.