_ zu erstellen. Mit Entscheid vom 1. Dezember 2017 bewilligte die Gemeinde die Projektänderung. Sie bewilligte damit den Transfer der Spielfläche und verpflichtete die 1 Vgl. Schreiben der Gemeinde vom 18. Juli 2017, unter Beilage 5 der Gemeinde RA Nr. 110/2017/162 2 Beschwerdeführenden gleichzeitig mittels einer Auflage, die Erhaltung der Spielfläche durch eine Dienstbarkeit zugunsten der Gemeinde sicherzustellen.