1. Das Regierungsstatthalteramt Biel bewilligte den Beschwerdeführenden mit Gesamtbauentscheid vom 21. Oktober 2015 den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit Einstellhalle auf der Parzelle Mörigen Grundbuchblatt Nr. C.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2. Anlässlich der Bauabnahme stellte die Gemeinde fest, dass die Spielplatzfläche nicht vollständig realisiert bzw. nicht als solche nutzbar ist.1 Mit Projektänderungsgesuch vom 18. September 2017 beantragten die Beschwerdeführenden, die fehlende Spielfläche neu auch auf der Parzelle Mörigen Grundbuchblatt Nr. D.________ zu erstellen.