g) Die Beschwerdeführerin bringt vor, sie habe den Vertrag mit der C.________ aufgelöst, um die Plakatwand selber zu bewirtschaften. Wenn sie den bestehenden Werbeplakatträger der C.________ übernommen hätte, wäre die Plakatwand nach Ansicht der Gemeinde weiterhin zulässig gewesen. Sie sei bereit, den Werbeplakatträger in derselben Grösse wie den bisherigen nachzubauen und exakt am selben Standort zu platzieren.