Der Standort des geplanten Werbeplakatträgers liegt rund 35 m vor der Kreuzung. Die Haltelinie vor der Ampel befindet sich jedoch deutlich vor der Kreuzung, ungefähr auf der Höhe der Parzellengrenze zwischen dem Baugrundstück Nr. D.________ und der Parzelle Nr. F.________. Zwischen der vorgesehenen Plakatstelle und der Haltelinie vor der Ampel liegen somit nur rund 21 m. Die Reklame liegt damit bereits im Wahrnehmungsbereich mit der Ampel und der Kreuzung.11 Insbesondere bei hohem Verkehrsaufkommen muss die Aufmerksamkeit aber schon vor dem Standort des Bauvorhabens auf das Verkehrsgeschehen konzentriert bleiben.