c) In der Stellungnahme zur Beschwerde führt das Strasseninspektorat aus, die Verkehrssituation mit der ampelgesteuerten Kreuzung werde als schwierig beurteilt. Das Verkehrsaufkommen sei auf diesem Strassenabschnitt sehr hoch. In Spitzenzeiten komme es zu sehr starker Kolonnenbildung. Der Strassenquerschnitt sei für die bestehende RA Nr. 110/2017/161 5