Die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden sei im Kreuzungsbereich der Lichtsignalanlage stark gefordert; insbesondere in Spitzenstunden bilde sich zähflüssiger Kolonnenverkehr. Bei Ablenkung durch die Reklame sei die Gefahr eines Auffahrunfalls gross. Bei Strassenreklamen könne nur der Standort beurteilt werden, die Plakatinhalte seien nicht bekannt und wechselten laufend. Wenn der Inhalt der Reklame zu viel verschiedene Informationen enthalte, könne er nicht mit einem kurzen Blick erfasst werden; die Ablenkung sei zu gross. Durch die vorgesehene Vergrösserung der Reklamefläche werde die Ablenkung noch verstärkt.